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GDPR

  • Die personenbezogenen Daten werden gemäß dem geltenden Recht, besonders der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), weiter RODO genannt, verarbeitet.
  • Der Verwalter personenbezogener Daten sind die Thorner Betriebe für Verbandstoffe (Toruńskie Zakłady Materiałów Opatrunkowych) S.A., ul. Żółkiewskiego 20/26, 87-100 Toruń. Im Bereich personenbezogener Daten von Vertragspartnern des Verwalters, personenbezogener Daten von Beschäftigten oder Bewerbern um eine Anstellung beim Verwalter (entsprechend dem Arbeitsvertrag oder einem anderen Vertrag) können die Verwalter (Mitverwalter) personenbezogener Daten auch Personen/Personengruppen sein, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Thorner Betrieben für Verbandstoffe S.A. stehen und die zur TZMO-Gruppe gehören. Eine aktuelle Liste dieser Personen/Personengruppen befindet sich auf der Webseite www.tzmo-global.com/RODO
  • In allen Angelegenheiten bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Ausübung der Rechte, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, können Sie sich mit dem Inspektor für Datenschutz, E-Mail-Adresse: iod@tzmo.com.pl in Verbindung setzen.
    Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten vor allem:
    • laut Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) RODO – die betroffene Person, hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben – insbesondere, um sich mit der Person in Verbindung zu setzen, Geschäftsinformationen, sonstige Informationen oder Produktproben zur Verfügung zu stellen oder zu liefern (auch per E-Mail), Ereignisse darunter Wettbewerbe, Sonderaktionen und sonstige Werbeaktionen zu veranstalten, durchzuführen oder zu dokumentieren;
    • laut Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) RODO – die Verarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrages, dessen Partei die betroffene Person ist, oder für die Umsetzung vorvertraglicher Handlungen unentbehrlich – besonders zur Sicherung aller Rechte und Pflichten aus den durch den Verwalter abgeschlossenen Verträgen;
    • laut Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) RODO – die Verarbeitung ist zur Erfüllung der Rechtspflichten des Verwalters erforderlich – besonders zur Ausführung der Rechte und Pflichten des Verwalters aus den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht;
    • laut Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) RODO – die Verarbeitung ist zu Zwecken unentbehrlich, die aus rechtlich begründeten Interessen, die durch den Verwalter ausgeführt werden, resultieren – insbesondere zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Die Verarbeiter personenbezogener Daten sind Personen/Personengruppen, die durch den Verwalter (mittels eines Arbeitsvertrags oder eines anderen Vertrags) beschäftigt werden und/der zuverlässige Personen, die mit dem Verwalter in einem zur Ausführung der Verarbeitungszwecke unentbehrlichen Bereich zusammenarbeiten; personenbezogene Daten können auch an öffentliche Gewaltsorgane und an andere anhand von Rechtsvorschriften auf ihre Anforderung berechtigte Stellen zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Verwalter beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten an ein Drittland oder an andere internationale Organisationen zu übermitteln.
  • Personenbezogene Daten werden im Falle der:
    • Verarbeitung der Daten anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) RODO – bis zur Ausführung der in der eingeräumten Zustimmung genannten Verarbeitungszwecke aufbewahrt;
    • Verarbeitung der Daten anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) RODO – solange aufbewahrt, bis die Vertragsparteien alle Pflichten erfüllt haben, die mit der Vertragsausführung verbunden sind und darüber hinaus bis zum Ablauf oder zur Verjährung sämtlicher, mit dem Vertrag verbundener Ansprüche;
    • Verarbeitung der Daten anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) RODO – bis zur Erfüllung der Rechtspflicht des Verwalters, insbesondere der Aufbewahrungspflicht der Dokumentation aufbewahrt;
    • Verarbeitung der Daten anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) RODO – bis zur Ausführung der Verarbeitungszwecke aufbewahrt, besonders bis der Anspruch zufrieden gestellt ist, erlischt oder verjährt.
  • Eine Person, auf die sich die Daten beziehen, hat das Recht, vom Verwalter den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu fordern und in Fällen, die in RODO bestimmt wurden, auch diese zu berichtigen, zu beseitigen oder deren Verarbeitung einzuschränken; sie hat ebenfalls das Recht, personenbezogene Daten zu übertragen.
  • Eine Person, auf die sich die Daten beziehen, hat das Recht einen Einspruch an ein mit entsprechenden Rechten vorgesehenes Aufsichtsorgan zum Schutz personenbezogener Daten zu erheben, falls sie den Eindruck hat, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten die RODO-Vorschriften verletzt.
    • Werden die personenbezogenen Daten anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) RODO verarbeitet, hat eine Person, auf die sich die Daten beziehen, das Recht, ihre Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten jederzeit zurückzunehmen. Das bewirkt aber nicht, dass die Verarbeitung, die anhand einer Zustimmung vor ihrer Rücknahme vollzogen wurde, rechtswidrig ist. Die Rücknahme der Zustimmung kann z.B. durch die Sendung einer Erklärung über die Rücknahme der Zustimmung an die E-Mail-Adresse: iod@tzmo.com.pl  erfolgen.
  • Bei personenbezogenen Daten, die anhand des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) RODO verarbeitet werden, ist die Angabe personenbezogener Daten kein gesetzliches oder vertragliches Erfordernis und freiwillig; die Nicht-Angabe der Daten kann jedoch Folgendes bewirken: die Ausführung der Verarbeitungszwecke, besonders der Kontakt mit dem Verwalter kann unmöglich oder erschwert sein; Geschäftsinformationen, sonstige Informationen oder Produktproben können nicht zur Verfügung gestellt oder geliefert werden; es besteht keine Möglichkeit, an Ereignissen, wie Wettbewerben, Sonderaktionen und anderen Werbeaktionen teilzunehmen. In anderen Fällen kann die Angabe personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Voraussetzung sein, falls eine Rechtsvorschrift oder eine Vertragsbestimmung dies erfordert.
  • Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwalter erfolgt keine automatische Entschlussfassung, darunter kein Profilieren .